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Stipendien

Voraussetzungen im Überblick

Voraussetzung für Stipendien des Christian-Schmid-Fonds sind  evangelische Konfession, Wohnsitz Graubünden und Heimatort Graubünden. 

Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller mit Wohnsitz Chur (Stadt) erhalten ausschliesslich Stipendien für tertiäre Ausbildungen oder Ausbildungen auf dem zweiten Bildungsweg.

Evangelische Konfession

Wohnsitz Graubünden

Heimatort Graubünden

Sonderfall Wohnsitz Chur


Stipendiengesuche / Verfahren

Über Stipendiengesuche an den Kanton

Werden die Voraussetzungen für ein Stipendium des Christian-Schmid-Fonds erfüllt, übernimmt dieser die Stipendien entsprechend den Berechnungen der kantonalen Stipendienstelle.

Direkte Gesuche

Unabhängig davon, wie das Resultat eines allfälligen kantonalen Stipendiengesuches ausgefallen ist, haben Sie die Möglichkeit, dem Christian-Schmid-Fonds ein direktes Stipendiengesuch einzureichen. Bedingung ist, dass alle Voraussetzungen für Stipendien des Christian-Schmid-Fonds erfüllt sind.

Im Januar eines laufenden Ausbildungsjahres wird mit einem Inserat in den Tageszeitungen und im Kantonsamtsblatt über die Möglichkeit für Stipendien des Christian-Schmid-Fonds informiert. Die Stipendiengesuche betreffen jeweils das laufende Ausbildungsjahr. Zum Beispiel Januar 2025 für das Ausbildungsjahr 2024-25. Einsendeschluss für Gesuche ist jeweils der 10. März.

Für ein Gesuch verwenden Sie bitte unser Gesuchsformular. Auf dem Formular finden Sie alle Informationen über einzureichende Unterlagen, Einsendeschluss, Anschrift etc.
Sie können das Formular hier bestellen.  

Vor der Publikation (siehe vorgängig) bestellte Formulare, werden Anfang Januar des laufenden Ausbildungsjahres versendet. Anschliessend erfolgt der Versand der Formulare für das laufende Ausbildungsjahr fortlaufend.

Die direkten Stipendiengesuche an den Christian-Schmid-Fonds sind auf dem Postweg an folgende Adresse einzureichen:

Christian-Schmid-Fonds
Ausbildungsbeiträge
Quaderstrasse 17
7001 Chur

Der Stiftungsrat prüft die eingegangenen direkten Gesuche an den Christian-Schmid-Fonds. Die Stiftungsratssitzung findet in der Regel Ende Mai/Anfang Juni statt. Sobald der Stiftungsrat über alle Gesuche entschieden hat, werden alle Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller schriftlich über den Entscheid informiert.

Auf Stipendien des Christian-Schmid-Fonds besteht kein Rechtsanspruch.